Für alle unter 12

Für alle unter 12

Für alle unter 12!

Kinovorstellungen ab 12 Jahren in Begleitung der Eltern oder einer erziehungsbeauftragten Person für Kinder ab 6 Jahren erlaubt

 

 

Was gilt aktuell? §11 Abs. 2 JuSchG

Das Jugendschutzgesetz ermöglicht Kindern ab 6 Jahren im Kino den Besuch von Filmen mit einer FSK-Freigabe ab 12 Jahren, wenn Sie von einem Elternteil oder Vormund begleitet werden. Diese Regel auch, wenn die Kinder in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person sind.

 

Wer ist erziehungsbeauftragte Person?    §1 Abs. 1 S. 4 JuSchG

Eltern können die Erziehungsbeauftragung jeder volljährigen Person übertragen, wie z. B.:

  • Verwandte: volljährige Geschwister, Tante oder Onkel, Großeltern, etc.
  • Personen in einem besonderen Vertrauensverhältnis: Patentante oder Patenonkel, Freundin oder Freund, befreundete Eltern, Nachbar*in, etc.
  • Personen mit professionellem oder regelmäßigem Erziehungsauftrag: Lehrer*innen, Ausbilder*innen, pädagogische Fachkräfte, Gruppenleiter*innen, etc.

Welche Überprüfungspflichten gibt es? §2 JuSchG

Wird ein Kind im Alter von 6 bis 11 Jahren von einer erwachsenen Person begleitet, bei der es sich dem Anschein nach um ein Elternteil handelt, besteht kein Anlass zur Überprüfung. Wenn es sich bei der Begleitung um eine erziehungsbeauftragte Person handelt, kann es ausreichen, wenn die Beauftragung in mündlicher Form schlüssig dargelegt wird und kein Grund ersichtlich ist, an der Berechtigung zu zweifeln. Zweifelsfälle können u.a. sein: geringes Alter der Begleitperson, auffälliges Verhalten, Eindruck des bloßen Vorwandes. In Zweifelsfällen und zur vollständigen rechtlichen Absicherung der Kinobetreiber muss die Volljährigkeit der Begleitperson sowie die Erziehungsbeauftragung überprüft werden. Die Überprüfung erfolgt durch Vorlage des Ausweises sowie einer von einem Elternteil unterschriebenen schriftlichen Bestätigung mit Kontaktdaten, in welcher die erziehungsbeauftragte Person und das Kind namentlich sowie Ort und Datum der Beauftragung erfasst sind.

Hinweis

Die FSK-Altersfreigabe des Films sollte den Eltern bzw. erziehungsbeauftragten Personen bewusst sein, da sie die Verantwortung für den Kinobesuch übernehmen.

Unter www.fsk.de/begruendungen  können sich Eltern vorab informieren und Kurzbegründungen für alle aktuellen Kinostarts einsehen.